Die Abschaffung der Ausweis- und aufenthaltsrechtlichen Kontrollen, sowie der Ausweishinterlegungen.
Eine für Fußgänger zumindest von 8-22 Uhr ständig offene Eingangspforte, die außerhalb dieser Zeiten aber auch von Fußgängern selbsttätig geöffnet werden kann.
Keine zukünftige Nutzung der Unterkunft als Straflager.
Keine nochmalige Nutzung der Unterkunft als Zwischenstation für abzuschiebende Personen.