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Siehe auch: Messung in der Tiefgarage

Messung in der Caroline-Herschel-Straße
12.November 2001
Beschwerdeschreiben eines Anwohners
Antwort der Verkehrsbetiebe auf das Beschwerdeschreiben
Mehrfach von Anwohnern gefordert:
Maßnahmen zur Herabsetzung der Fahrzeuggeschwindigkeiten
z.B. „Ist es möglich in der Caroline-Herschel Str. am Kindergarten und am Ende vom Park (Birken-Wald) eine Geschwindigkeitsmessung der PKW´s und Busse durch zu führen.
Hier wird insbesondere von Werksschutz und Nachtbussen die 30 km/h-Grenze weit übertroffen!“
Die effektivste Form der Geschwindigkeitskontrolle wäre sicher eine durch die Polizei durchgeführte Kontrolle, mit den entsprechenden Konsequenzen für die Verkehrssünder.
Als Anwohner können Sie dieses Anliegen beim Kreisverwaltungsreferat oder bei der Polizei vorbringen. Allerdings ist eine eher verneinende Antwort zu erwarten, da das Straßensystem noch nicht 'gewitmet', also nicht offiziell an das öffentliche
Straßennetz angeschlossen ist und das Verkehrsaufkommen so verhältnismäßig gering ist, und somit ist auch kaum ein 'lern'-Effekt zu erwarten.
Ein Versuch ist es aber immer Wert, den es geht hier um Sicherheit und nicht 'nur' um Lärmbelästigung.

Als weitere Möglichkeit könnten Sie die MRG bitten, ein Geschwindigkeitsanzeigedisplay anzubringen, das die Fahrerinnen und Fahrer zeitgleich auf ihre Überschreitung hinweist.

Ein solches Display (gegebenenfalls auch ein Erfassungssystem) kann auch privat angeschafft und angebracht werden (ab etwa 12.000 DM). Hier ist aber auf dessen entsprechende Zulassung zu achten. Darüber hinaus sind vor der Anbringung nicht nur
die Zustimmung der Grundstückseigentümer der Grundstücke erforderlich auf denen die Anlage installiert werden soll, sondern es sind eventuell auch Verkehrsrechtliche Bestimmungen zu beachten.
Die Finanzierung (Erhaltungskosten nicht vergessen) ist durch einen Zusammenschluß mehrerer Anwohnerinnen und Anwohner, durch die Gründung einer Initiative, eines Vereins oder einer Gesellschaft und auch durch 'Sponsoring' (z.B. ortsansessige
Unternehmen) möglich.

Bei Papp- oder Holzschildern in Form von Kindern oder Polizisten, sind ebenfalls Genehmigungen für das Aufstellen auf privatem oder öffentlichem Grund erforderlich. Auf dem eigenen Grundstück sind solche Maßnahmen immer möglich.


Unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte ist auch an eine Veröffentlichung von Datum, Uhrzeit, Ort, Fahrzeug, ect der Vorgänge (Überschreitungen) zu denken (Fotodisplay, Internet, öffentlicher Aushang, ...)

Es gibt wirklich viele, die sich sehr umsichtig in ihrer Umgebung bewegen, und vor Unglücksfällen kann man sich eben nicht 100 %ig schützen,

aber offensichtlich sind nicht wenige davon überzeugt, dass sie mangelnden Sachverstand und physikalische Gesetzmäßigkeiten mit einer erheblichen Portion Selbstüberschätzung ausgleichen können.

Die Frage nach 'Verhältnismäßigkeit' ist in der Variationsvielfalt der Antworten ebenso bodenlos, wie die Suche nach der 'Mikrobe der menschlichen Dummheit'. - Sie wurde trotz Rastertunnelmikroskop und Genanalysen bis Heute nicht gefunden. - Uwe Knietsch

14.11.2001

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