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Siehe
auch: Messung
in der Tiefgarage |
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- Messung
in der Caroline-Herschel-Straße
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12.November
2001
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Beschwerdeschreiben
eines Anwohners
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Antwort
der Verkehrsbetiebe auf das Beschwerdeschreiben
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- Mehrfach
von Anwohnern gefordert:
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Maßnahmen
zur Herabsetzung der Fahrzeuggeschwindigkeiten
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z.B.
Ist es möglich in der Caroline-Herschel Str. am
Kindergarten und am Ende vom Park (Birken-Wald) eine
Geschwindigkeitsmessung der PKW´s und Busse durch zu
führen.
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Hier
wird insbesondere von Werksschutz und Nachtbussen die 30
km/h-Grenze weit übertroffen!
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- Die
effektivste Form der Geschwindigkeitskontrolle wäre sicher
eine durch die Polizei durchgeführte Kontrolle, mit den
entsprechenden Konsequenzen für die Verkehrssünder.
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Als
Anwohner können Sie dieses Anliegen beim
Kreisverwaltungsreferat oder bei der Polizei vorbringen.
Allerdings ist eine eher verneinende Antwort zu erwarten, da das
Straßensystem noch nicht 'gewitmet', also nicht offiziell
an das öffentliche
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Straßennetz
angeschlossen ist und das Verkehrsaufkommen so verhältnismäßig
gering ist, und somit ist auch kaum ein 'lern'-Effekt zu
erwarten.
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Ein
Versuch ist es aber immer Wert, den es geht hier um Sicherheit
und nicht 'nur' um Lärmbelästigung.
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Als
weitere Möglichkeit könnten Sie die MRG bitten, ein
Geschwindigkeitsanzeigedisplay anzubringen, das die Fahrerinnen
und Fahrer zeitgleich auf ihre Überschreitung hinweist.
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Ein
solches Display (gegebenenfalls auch ein Erfassungssystem) kann
auch privat angeschafft und angebracht werden (ab etwa 12.000
DM). Hier ist aber auf dessen entsprechende Zulassung zu achten.
Darüber hinaus sind vor der Anbringung nicht nur
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die
Zustimmung der Grundstückseigentümer der Grundstücke
erforderlich auf denen die Anlage installiert werden soll,
sondern es sind eventuell auch Verkehrsrechtliche Bestimmungen zu
beachten.
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Die
Finanzierung (Erhaltungskosten nicht vergessen) ist durch einen
Zusammenschluß mehrerer Anwohnerinnen und Anwohner, durch
die Gründung einer Initiative, eines Vereins oder einer
Gesellschaft und auch durch 'Sponsoring' (z.B. ortsansessige
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Unternehmen)
möglich.
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Bei
Papp- oder Holzschildern in Form von Kindern oder Polizisten,
sind ebenfalls Genehmigungen für das Aufstellen auf privatem
oder öffentlichem Grund erforderlich. Auf dem eigenen
Grundstück sind solche Maßnahmen immer möglich.
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Unter
Beachtung der Persönlichkeitsrechte ist auch an eine
Veröffentlichung von Datum, Uhrzeit, Ort, Fahrzeug, ect der
Vorgänge (Überschreitungen) zu
denken (Fotodisplay, Internet, öffentlicher Aushang, ...)
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Es
gibt wirklich viele, die sich sehr umsichtig in ihrer Umgebung
bewegen, und vor Unglücksfällen kann man sich eben nicht
100 %ig schützen,
aber
offensichtlich sind nicht wenige davon überzeugt, dass sie
mangelnden Sachverstand und physikalische Gesetzmäßigkeiten
mit einer erheblichen Portion Selbstüberschätzung
ausgleichen können.
Die
Frage nach 'Verhältnismäßigkeit' ist in der
Variationsvielfalt der Antworten ebenso bodenlos, wie die Suche
nach der 'Mikrobe der menschlichen Dummheit'. - Sie wurde trotz
Rastertunnelmikroskop und Genanalysen bis Heute nicht gefunden.
- Uwe Knietsch
14.11.2001
- Was
denken Sie ?
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