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Bürgerversammlungen werden in jedem der 25 Stadtbezirke Münchens mindestens einmal jährlich vom Oberbürgermeister einberufen. In ihnen werden kommunale Angelegenheiten diskutiert und alle im Stadtbezirk wohnenden und wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger können Anträge stellen. Übernimmt die Bürgerversammlung durch Beschluss einen Antrag, muss dieser innerhalb von 3 Monten vom Stadtrat oder dem zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden. Auf diesem Wege kann jeder Einfluss nehmen auf Entscheidungen der Stadtverwaltung, die sich im Stadtbezirk auswirken. Wer keine deutsche bzw. EU-Staatsangehörigkeit besitz, kann trotzdem an der Willensbildung mitwirken: u.a. durch Antragstellung in Einwohnerversammlungen. Einwohnerversammlungen können von den Bezirksausschüssen für ihren gesamten Bereich oder einen Teilbereich zu Problemen des Stadtbezirkes abgehalten werden. Teilnahmeberechtigt an Aussprache und Abstimmung sind alle Einwohnerinnen und Einwohner des Gebietes, auf das sich die Einladung bezieht. Es können auch Einwohnerversammlungen für bestimmte Bevölkerungsgruppen, insbesondere für Jugendliche, Frauen und ausländische Einwohnerinnen und Einwohner abgehalten werden. Quelle: http://muenchen.de |